In unseren urbanen Zentren handelt es sich bei den zur Bebauung vorgesehen Arealen häufig um früher bereits gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke. Der Erwerb solcher Liegenschaften beinhaltet oft ein erhebliches altlastenrechtliches bzw. abfallrechtliches Risiko für den zukünftigen Eigentümer, da mit Kontaminationen des Bodens und / oder des Grundwassers gerechnet werden muss.
Umgekehrt gilt dies auch dann, wenn Sie Eigentümer einer solchen Liegenschaft sind und deren Verkauf beabsichtigen. Hier ergeben sich vielfältige juristische und finanzielle Schnittstellen zwischen den zukünftigen Vertragsparteien.
Unser auf diesem Gebiet langjährig erfahrenes Team bestehend aus Geologen, Umweltwissenschaftlern und Bauingenieuren plant und führt für Sie je nach Aufgabenstellung alle erforderlichen Bewertungs-, Untersuchungs- und Sanierungsschritte aus und definiert den anzuwendenden Arbeitsschutz sowie Überwachungsmaßnahmen beim Umgang mit schadstoffbelasteten Materialien.
Zu unterscheiden ist dabei generell zwischen einer rein altlastenrechtlichen Bewertung einer Liegenschaft, also im Hinblick auf das spezifische Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter Mensch, Nutzpflanzen oder Grundwasser, oder einer primär abfallrechtlich geprägten Untersuchung im Hinblick auf die Abfuhr von Aushubmaterialien und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten.
Unsere Mitarbeiter besitzen die Sachkunde nach TRGS 519, TRGS 521 sowie DGUV 101-004 / TRGS 524, sowie die Fachkunde nach LAGA PN 98 zur Probenentnahme.