Wohnbebauung südliches Naxos-Gelände

Projektlaufzeit: 2009-2013

Auftraggeber: Bauherrengemeinschaft "Projektgruppe Gemeinschaftliches Wohnen auf Naxos in Frankfurt/Main eG"

   

Projekthintergrund

Die o.g. Bauherrengemeinschaft, ein Zusammenschluss aus fünf unterschiedlichen Projektträgern, errichtet auf einem rd. 51 m x 46,5 m großen Teilgrundstück des ehemaligen Naxos-Firmengeländes an der Wittelsbacher Allee in Frankfurt am Main den Neubau von fünf sogenannten Punkthäusern auf einer gemeinsamen Tiefgarage.

  

Projektbeschreibung

Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude auf dem Naxos-Firmengelände und Voraushubmaßnahmen wurde zunächst in einem Teilbereich eine Baugrundverunreinigung mit Kohlenwasserstoffen festgestellt. Bei der rasterartigen Beprobung des Aushubmaterials wurden zunächst keine nennenswerten Auffälligkeiten im Hinblick auf Kohlenwasserstoffe festgestellt. Später wurde während den Aushubmaßnahmen für ein Kranfundament ein stechender Geruch nach Kohlenwasserstoffen und bei einer anschließenden Beprobung ein Kohlenwasserstoffgehalt von 7.350 mg/kg TS festgestellt. Aufgrund des hohen Gehaltes mussten Maßnahmen zum Arbeitsschutz, weitere eingrenzende Untersuchungen und das Vorgehen bei der Altlastenbeseitigung intensiv mit dem RP Darmstadt abgestimmt werden.

Nach der Eingrenzung des Schadensbereiches konnte die Altlast in abschnittsweiser Vorgehensweise seitlich des Kranfundamentes in Anlehnung an DIN 4123 (Unterfangungen) gegen Beton ausgetauscht und beseitigt werden.

   

Projektleistungen BFM

  • abfalltechnische Voruntersuchungen des Aushubmaterials
  • Baugrunderkundung  und gründungstechnische Beratung
  • Baugrubenstatik
  • Rasterbeprobung für Aushub und Entsorgung
  • Ausarbeitung des Arbeits- und Sicherheitsplans nach BGR 128
  • Eingrenzende Untersuchungen zur Altlast
  • Überwachung der Altlastenbeseitigung einschließlich Beprobung
  • Baugrubensohlabnahmen

Foto: Deutlich verunreinigter Boden beim Aushub
Foto: Abschnitssweiser Bodenaustausch neben dem Kranfundament
Foto: Arbeiten während der Altlastenbeseitigung mit Arbeitsschutz